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Verschärfung des Prostitutionsgesetztes – Verbot von Gang Bang Partys

Kategorie: Partyberichte - Eintrag vom 1. Juni 2014
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Die CDU/CSU hat in einem Maßnahmenkatalog eine Änderung des Prostitutionsgesetzes vorgeschlagen, der jetzt dem Bundesrat zur Debatte vorliegt um anschließend im Bundestag als Gesetzesvorlage eingebracht werden soll.

Insgesamt geht es darum die vermeintlichen Auswüchse des Rotlichtgewerbes einzudämmen und die Prostituierten zu schützen. Dabei orientieren sich die Verfasser des Maßnahmenkataloges zu einem großen Teil an alt hergebrachten, denn eine Altersbegrenzung der Frauen, die zwangsmäßige Untersuchung durch einem Amtsarzt und die polizeiliche Registrierung der Frauen war ja bis in die 1990er Jahre gesetzlich vorgeschrieben.

Ein weiterer Punkt in diesem Maßnahmenkatalog ist das Verbot von Flatrat Bordellen, Gang Bang Veranstaltungen und der allseits beliebte AO Service.

Wir wollen an dieser Stelle nicht auf den Sinn- oder Unsinn dieses Maßnahmenkataloges eingehen, darum kümmern sich zurzeit die Verbände wie der BEH und der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

Wir gehen davon aus, dass hier ein allgemeiner, politischer Trend sichtbar wird, der vor allen durch konservative Parteien vorangetrieben wird um eigene  Moralvorstellungen durchzusetzen.

Möglicherweise wird der ein oder andere Punkt dieses Maßnahmenkataloges fallen gelassen oder abgeändert, aber im Grundsatz wird es verschärfte Prostitutionsgesetze geben. Der Gesetzgeber wird es den Bordell und Clubbetreibern unmöglich machen einen geordneten Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, viele Frauen werden aussteigen, da sie Angst vor einer behördlichen Erfassung haben. Und Gang Bang Veranstalter werden in die Illegalität gedrängt.

Im Folgenden findest du die Eckpunkte des Maßnahmenkataloges:
1.      Einführung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten
2.      Einräumung von umfassenden Rechten der Polizei und der zuständigen Behörde zur Kontrolle von
……..Prostitutionsstätten
3.      Einführung einer Altersgrenze von 21 Jahren für die Ausübung von Prostitution
4.      Einführung einer Anmeldepflicht für alle Prostituierten
5.      Einführung von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten durch das Gesundheitsamt
6.      Abschaffung des im Prostitutionsgesetz (§ 3 ProstG) verankerten eingeschränkten Weisungsrechts
7.      Einführung eines Verbots menschenunwürdiger Geschäftsmodelle in der Prostitution und entsprechender
……..Werbung
8.      Stärkung der Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte
9.      Klarstellungen und Verschärfungen im Strafrecht
10.  Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten
11.  Aufnahme der Zuhälterei als Katalogstraftat in § 100a II Nr. 1 StPO
12.  Verbesserung des Aufenthaltsrechts

Zunächst bleibt uns nichts anderes als abzuwarten, bis ein entsprechendes Gesetz vorliegt. Aber egal wie es kommt, es gibt immer ein Plan B den es umzusetzen gilt. Wenn du unseren Plan B kennenlernen willst, sprich uns einfach mal in einem persönlichen Gespräch darauf an.

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Pressemitteilung der DSTIG

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