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Prostitutionsgesetz 2017 – Die Ruhe vor dem Sturm

Kategorie: Partyberichte - Eintrag vom 13. Januar 2017
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Am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostitutionsgesetz in Kraft und außer ein paar Randbemerkungen scheinen weder die Branche, noch die Freier, Notiz davon zu nehmen.

Von Seiten der Betreiber, Veranstalter, Girls und Gäste hört man immer wieder Bemerkungen wie “ja, da hab ich was gehört, dann darf man nicht mehr AO ficken.“  Aber auch, dass es mit Sicherheit einen Bestandsschutz gibt, wird immer wieder propagiert.

Dass es aber ein sehr weitreichendes Gesetz ist, das durch seine Ausführlichkeit und durch Überschneidungen einzelner Paragraphen ein „Abhängigkeits“  Gesetz sein wird, ist der Mehrheit nicht bekannt. Ab dem 1. Juli 2017 ist jeder Betreiber und Sexworker vom Goodwill der zuständigen Behörde abhängig. Ein Zustand, wie er bis zum Inkrafttreten des aktuellen Prostitutionsgesetzes im Jahre 2001 Gang und gäbe war.

Howard Chance beschreibt es auf seiner Webseite Prostitution2017.de so.

Zitat: „Prostitution ist dem Staat generell ein Dorn im Auge. Je weniger es davon gibt, desto besser! Provokant erweitere ich: Prostitution ist für politische Moralisten allenfalls ein „notwendiges Übel“ und als „Gewerbe“ sicher nicht schützenswert!“ Zitat Ende.

Im Oktober 2016 wurde das neue Prostitutionsgesetz beschlossen, am 1. Juli 2017 tritt es in Kraft. So langsam aber sicher richten sich die Behörden und Anwälte darauf ein. Anwälte veröffentlichen erste Kommentare und die Behörden formulieren ihre Durchführungsverordnungen.

Auch wir werden Anwälte konsultieren und unser gesamtes Angebot umstellen müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir mangels Detailwissen noch keine Einzelheiten bekannt geben. Allerdings stehen wir zusammen mit unseren Vertragspartner mit den Behörden in Verbindung, um  auszuloten, in wieweit die Behörden mitgehen. Zurzeit planen wir in alle Richtungen, mal sehen was dabei herauskommt.

 

Wir werden in den nächsten Wochen und Monate auf die Einzelheiten des neuen Prostitutionsgesetzes eingehen und euch informieren.  Unser nächster Artikel handelt vom Werbeverbot und was dabei alles auf uns zukommen wird.

 

Bis dahin herrscht noch – Die Ruhe vor dem Sturm!

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