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Die 4 Säulen des neue Prostitutionsgesetzes

Kategorie: Berichte / Archiv - Eintrag vom 21. Februar 2017
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Das neue Prostitutionsgesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft tritt, beruht im wesentlichen auf 4 Säulen, die da wären:

  1. Registrierung der Sexworker
  2. Konzessionierung der Bordellbetriebe
  3. Gang Bang-Flatrate Verbot
  4. Einschränkung der Werbemöglichkeiten

Dazu kommen weitere Einschränkungen wie z.B. das Verbot mit schwangeren Prostituierten zu verkehren, Kondompflicht, usw. Selbstverständlich wurde dieses Gesetz nur zum Wohle der Sexworker beschlossen, zumindest behaupten das unsere Politiker.

In einem Artikel des Magazins „Der Spiegel“ heißt es, „Die Union will die Prostitution auf ein paar Großbordelle in Deutschland beschränken“. Wie dem auch sein, tatsächlich kennt eine ganze Generation von Gästen und Huren nur das zurzeit gültige Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2002. Bisher war fast alles erlaubt, aber wie es ist, unter verschärften Bedingungen zur werkeln, wissen nur die alteingesessenen Betreiber und Gäste.

Unsere Einschätzung des neuen Gesetzes ist wie folgt:

1. Registrierung der Sexworker
Dieser ist aus unserer Sicht der einzigst richtige und sinnvolle Paragraph in diesem Gesetz. Durch die jetzige Regelung waren dem Betrug Tür und Tor geöffnet, da jeder Sexworker im Falle eine Kontrolle behaupten konnte, seine Einnahmen bei der nächsten Steuererklärung angeben zu wollen. Nur Bezieher von Sozialleistungen mussten mir kleinere Unannehmlichkeiten rechnen.

Ab dem 1. Juli 2017 muss jeder Sexworker sich registrieren lassen. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert, Sozialbetrug und /oder Steuerhinterziehung sind dann nicht mehr möglich. Wer dagegen verstößt hat mit ganz empfindlichen Strafen zu rechnen.

Viele ausländische Sexworker weigerten sich bisher legal mit einer Gewerbeanmeldung zu arbeiten, weil sie Angst vor Repressalien in ihrem Heimatland hatten, wenn ihre Tätigkeit dort bekannt würde. 

Diese Sexworker fallen in Zukunft weg, ebenso wie die vielen Sexworker, die nebenher noch Sozialleistungen beziehen, bzw. die Hausfrauen, die sich  als Hobbyhure/Partygirl ihren Urlaub finanzierten, bzw. ihr Häuschen abbezahlten.

Fazit:
Experten schätzen, dass die Anzahl der Sexworker um 50 bis 80 Prozent zurückgehen wird. 


2. Konzessionierung der Bordellbetriebe
Bordelle, die auch schon heute eine Konzession benötigen, gibt es in Deutschland nur sehr wenige. Bekannt ist sicherlich das Pascha in Köln, oder die Bordelle in den Bahnhofgegenden Deutscher Großstädte. Größere Wohnungsbordelle gibt es bis auf wenige Ausnahmen nur in Berlin, da es dort eine besondere Sperrgebietsverordnung gib, die Wohnungsbordelle erlaubt.

Ansonsten gibt es eine Vielzahl von Wohnungsprostitution, wo zwei oder mehr Frauen arbeiten. Bisher wurde das von vielen Gemeinden geduldet, ab dem 1. Juli 2017 müssen diese Wohnungsbordelle eine Konzession beantragen, deren Genehmigung aber, bis auf einige Ausnahmen, sehr unwahrscheinlich sein wird.

Kleinere Clubs, die sich in Einfamilienhäuser etabliert hatten und nette Mädels in einem exklusiven Ambiente anboten, wandelten sich in den letzten Jahren auf Grund eines Überangebotes an Frauen und Clubs (siehe Punkt 1) in Pauschal-Flatrateclub, die für wenig Geld viel Sex boten.  

Hier prägte die Presse den Begriff „Deutschland ist das Bordell Europas“. Eine Aussage, die sofort die Politik auf den Plan rief und so begann die Diskussion um ein neues Prostitutionsgesetz.

Fazit:
Die meisten Clubs werden das neue Gesetz nicht überleben, sei es auf Grund ihres Geschäftskonzeptes oder wegen fehlender, baulicher Voraussetzungen für eine Bordellkonzession.


3. Gang Bang-Flatrate Verbot
Schon vor mehr als 7 Jahren sagte uns anlässlich einer Kontrolle ein hoher Behördenvertreter, dass ein Eintrittspreis von 100.00 Euro für eine Gang Bang Veranstaltung zu gering und für die Frau diskriminierend sei. Niemand konnte zu diesem Zeitpunkt erahnen,  dass die Preise für eine Party noch dramatisch fallen würden.

Die politische Kaste wiegt sich in dem Glauben, dass es für eine Frau unerträglich sein muss, mitten im Gewusel dauergeiler, psychopathischer Kerle  stundenlag missbraucht zu werden. Beraten wurden unsere Politiker von ausgesuchten Fachleuten aus kirchlich, konservativen Kreisen.

Fazit:
Flatrateclubs wird es nicht mehr geben (siehe Punkt 2), aber auch große Gang Bang Partys, die durch einen Veranstalter organisiert werden,  gehören bald der Vergangenheit an. Es wird den einen oder anderen Graubereich geben, wo es noch Gang Bang Partys geben wird, aber diese Angebote sind sehr begrenzt und mehr als eine Frau darf nicht zugegen sein.

Dazu kommt, dass den Gang Bang Veranstaltern die Locationen ausgehen (siehe Punkt 2) und etablierte Bordelle lassen sich darauf nicht ein, die bekommen in Zukunft auch so das Haus wieder voll.

Einige „private“ Anbieter haben schon angekündigt, dass sie in einer Wohnung weitermachen würden, aber auch das ist nur möglich, wenn die Frau registriert und die Wohnung konzessioniert ist.

 

4. Einschränkung der Werbemöglichkeiten
Da der Sex mit Schwangeren verboten ist, Gang Bang Partys und Flatrateangebote sowieso und weil ein Kondomzwang besteht, darf natürlich auch nicht mehr dafür geworben werden. Schon jetzt werden die Sexworker mit Fragen überhäuft, nach dem 1. Juli 2017 wird es aber keine Antworten mehr geben.

Ab dann gilt für jeden Gast, zahlen und freundlich sein. Und wenn du an eine nette Dame gerätst, poste es unter gar keinen Umständen in einem Forum – die Dame wird es dir nie verzeihen und andere Gäste werden dafür büßen müssen!

Aber nicht nur das, ließ die nette Dame das Kondom beim Blasen weg und du schreibst darüber, bekommt der Forenbetreiber Ärger (verdeckte Werbung)  und du möglicherweise auch, denn du hast gegen das Gesetz verstoßen und es steht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro im Raum.

Fazit:
In Zukunft wird alles diskreter ablaufen. Die große Show ist vorbei und der Gast muss sich sein Wissen selbst erarbeiten, Werbung und Erfahrungsberichte werden nicht mehr zur Verfügung stehen.

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